#0 – weinv_1995
preserve Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien für Erzeugnisse des Weinsektors: - 2003/113/EG der Kommission vom 3. Dezember 2003 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von bestimmten Schädlingsbekämpfungsmitteln in und auf Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse (ABl. EU Nr. L 324 S. 24; 2004 Nr. L 98 S. 61; 2004 Nr. L 104 S. 135) und normal normal - 2004/2/EG der Kommission vom 9. Januar 2004 zur Änderung der Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenamiphos (ABl. EU Nr. L 14 S. 10; Nr. L 28 S. 30). normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Verordnung setzt Richtlinien für den Weinsektor um.
- Sie betrifft Höchstgehalte an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln.
- Es werden Änderungen an bestehenden Richtlinien vorgenommen.
- Die Richtlinien betreffen Getreide, tierische und pflanzliche Lebensmittel.
- Es werden spezifische Rückstände, wie Fenamiphos, geregelt.